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Die Geschäftsadresse

Eine deutsche GmbH braucht einen deutschen Sitz.

Warum überhaupt?

Ein Postfach reicht dem Finanzamt nicht.

Das Handelsregister verlangt eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland. Briefe von Behörden müssen dort zugestellt und bearbeitet werden können – und zwar rechtssicher. Wenn du ein Büro in Hamburg oder Flensburg hast: super. Wenn nicht: hier kommt die Lösung.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§ 13e HGB, § 13d HGB
Was es ist
Ladungsfähige Anschrift
Was es nicht ist
Kein Postfach, kein PO-Box
Flexibilität
Sitz später verlegbar

Meine Lösung

So funktioniert es

Drei Bausteine – mehr braucht es nicht.

📍

Repräsentative Adresse

Eine ladungsfähige Anschrift, die dem Handelsregister genügt – kein Postfach, kein virtuelles Büro mit zweifelhaftem Ruf.

📬

Postannahme

Briefe von Behörden, Banken und Kunden werden zuverlässig entgegengenommen. Nichts geht verloren.

💻

Digitale Weiterleitung

Jeder Brief wird gescannt und digital an dich weitergeleitet. Wichtige Fristen werden so nie verpasst.

FAQ

Was häufig gefragt wird

Reicht ein Postfach?

Nein. Das Handelsregister verlangt eine ladungsfähige Anschrift. Briefe von Behörden müssen dort zugestellt und bearbeitet werden können.

Was, wenn ich später eigene Büros eröffne?

Dann verlegen wir den Sitz der Gesellschaft einfach an die neue Adresse. Kein Lock-in, kein Drama.

Funktioniert das auch für die USt-Registrierung?

Ja. Die Adresse genügt allen steuerlichen und handelsrechtlichen Anforderungen.

Was ist mit dringenden Briefen?

Bei wichtigen Dokumenten (z. B. Mahnungen, Klagen, Steuerbescheide) wirst du sofort informiert – nicht erst beim wöchentlichen Sammelversand.

Brauchst du eine deutsche Adresse?

In 10 Minuten klären wir, ob das für dich passt – und was es kostet.