Repräsentative Adresse
Eine ladungsfähige Anschrift, die dem Handelsregister genügt – kein Postfach, kein virtuelles Büro mit zweifelhaftem Ruf.
Warum überhaupt?
Das Handelsregister verlangt eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland. Briefe von Behörden müssen dort zugestellt und bearbeitet werden können – und zwar rechtssicher. Wenn du ein Büro in Hamburg oder Flensburg hast: super. Wenn nicht: hier kommt die Lösung.
Auf einen Blick
Meine Lösung
Drei Bausteine – mehr braucht es nicht.
Eine ladungsfähige Anschrift, die dem Handelsregister genügt – kein Postfach, kein virtuelles Büro mit zweifelhaftem Ruf.
Briefe von Behörden, Banken und Kunden werden zuverlässig entgegengenommen. Nichts geht verloren.
Jeder Brief wird gescannt und digital an dich weitergeleitet. Wichtige Fristen werden so nie verpasst.
FAQ
Nein. Das Handelsregister verlangt eine ladungsfähige Anschrift. Briefe von Behörden müssen dort zugestellt und bearbeitet werden können.
Dann verlegen wir den Sitz der Gesellschaft einfach an die neue Adresse. Kein Lock-in, kein Drama.
Ja. Die Adresse genügt allen steuerlichen und handelsrechtlichen Anforderungen.
Bei wichtigen Dokumenten (z. B. Mahnungen, Klagen, Steuerbescheide) wirst du sofort informiert – nicht erst beim wöchentlichen Sammelversand.
In 10 Minuten klären wir, ob das für dich passt – und was es kostet.